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Neue Laserverordnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Letztlich ist jetzt schon klar, das alle Laserschutzbeauftragten einen neuen Kurs nach den neuen Technischen Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Laser aus dem Jahr 2018 (kurz TROS Laser 2018) machen müssen. Grundsätzlich muss bei einer Neuauflage der Technischen Regeln an einem aktuellen Laserschutzkurs teilgenommen werden.

Neu ist, dass durch die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) eine Fachkunde auch für Ärzte gefordert wird. Diese ist bei Hautärzten durch die Facharztanerkennung gegeben. Diese bewirkt, dass beispielsweise die Entfernung von Tätowierungen mittels Laser und auch andere Anwendungen, die mit erheblichen Risiken für die Gesundheit verbunden sind, künftig nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender ärztlicher Fort- oder Weiterbildung vorgenommen werden dürfen (Ablative Laser, Gefäßbehandlungen, Tätowierungsentfernung, Behandlung pigmentierter Hautveränderungen = also auch Altersflecken und Fettgewebereduktion mittels Laser/Ultraschall).
Für medizinische Leistungen gilt, dass ein Facharzt die Entscheidungen über Therapie, Gerät und Parameter treffen und auch die Dokumentation und Aufklärung durchführen muss. Eine Fotodokumentation wird gefordert.

Die NiSV gilt ab dem 31.12.2020!! Die Fachkunde muss bis spätestens zum 31.12.2021 nachgewiesen werden. Verstöße gegen die NiSV sind bis zu einer Höhe von 50.000,00€ bußgeldbewehrt.

Lediglich die Haarentfernung und die Nicht-ablative Rejuvenation kann von KosmetikerInnen aber auch von MFA (Medizinische Fachangestellte) in Zukunft nach entsprechender Weiterbildung selbstständig durchgeführt werden (je nach Ausbildungsstand 120-200 Lerneinheiten).

Eine Delegation von Laser und IPL Leistungen ist im medizinischen Bereich eine Arztentscheidung. Die Delegation im Kosmetisch – Ästhetischen Bereich erfordert auch von angestellten MFA und KosmetikerInnen die Fachkunde (gilt für die meisten Haarentfernungen, Tätowierungsentfernungen, Altersflecken). Für jeden Dermatologen der Laser anwendet, bedeutet diese Auffrischung der Fachkunde eine alle 5 Jahre durchzuführende Fortbildung in Form von (Frist Nachweis bis 31.12.2021)

  • 6,5 Stunden (8 Lerneinheiten/LE) Laserschutzkurs (mit Abschlussprüfung), bei Änderung Technischer Regeln. (mindestens ein Laserschutzbeauftragter je Praxis)
  • 6,5h/8LE geeignete Fort und Weiterbildung (2 LE Grundkurs, 6 LE Aktualisierung optische Strahlung);
  • den Nachweis von 50 CME Fortbildungspunkten im Laserbereich oder zu Blitzlampen, auch Hospitation;
  • sowie 500 Laser-Eingriffe (Selbstauskunft).

Die Delegation von Laserleistungen an Nicht-Fachärzte (ohne Fachkunde) ist noch nicht abschließend geregelt. Die DDL wird die Laserschutzkurse nach TROS 2018 und die Aktualisierung der Fachkunde Laser/Optische Strahlung auf jeder DDL Tagung nach den gültigen Anforderungen anbieten. Für die Fachkunde Schulungen ist es wichtig zu wissen, dass eine maximale Gruppengröße von 30 Personen erlaubt ist. Teile sind e-Learning geeignet, andere Teile müssen mit Präsenzpflicht erfolgen (Risiken und Nebenwirkungen, Behandlungen an der Körperoberfläche, Prüfung). Es ist möglich, dass sich aufgrund der Covid-19 Pandemie hier noch etwas ändert. Eine Akkreditierung über den DAKKS wird unsererseits angestrebt, ist aber nicht verpflichtend. DAKKS akkreditierte Fortbildungen werden aber einfacher anerkannt.

Zudem müssen alle Laser- und Blitzlampen-Systeme wie bisher gemeldet werden. Hier hat sich aber der Meldeweg verändert. Der nachfolgende Abschnitt (Kopie aus NISV beim BMU) gilt grundsätzlich auch für uns. Die Meldewege sind für die meisten Bundesländer noch nicht abschließend festgelegt, werden aber in den nächsten Wochen komplettiert.

„Ab dem 31. Dezember 2020 gilt für die gewerbliche Anwendung von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, eine Meldepflicht. Der Betreiber hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.“

Alle neuen Laser oder IPL-Systeme müssen 2 Wochen vor Inbetriebnahme gemeldet werden.

Meldestellen aller Bundesländer unter:
https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierendestrahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv/

Der erweiterte Vorstand der DDL hat entschieden, die Aufnahmegebühr in Höhe von 750,00€ zu streichen. Alle anderen Aufnahmekriterien bleiben erhalten. Die Jahresgebühr bleibt derzeit bei 160,00€. Wir wollen damit allen KollegInnen, die Laser oder Blitzlampen betreiben, den Zugang zu unseren Fortbildungen erleichtern. Anmeldeunterlagen unter www.ddl.de

Mit kollegialen Grüßen

Dr. med. Nikolaus Seeber
(Präsident der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL)

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News DGDC

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